Aufgrund des Hess. Schulgesetzes werden mit Beginn des neuen Schuljahres alle Kinder, die in der Zeit vom 02.07.2019 bis 01.07.2020 geboren sind, schulpflichtig. Ihr Kind soll die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk es seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit.
Die Anmeldung findet voraussichtlich im März 2025 in unserer Schule statt. Um lange Wartezeiten für Sie und Ihr Kind zu vermeiden und um den Unterrichtsbetrieb weitestgehend aufrecht zu erhalten, bekommen Sie rechtzeitig einen Anmeldetermin per Post mitgeteilt.
Bei der Anmeldung wird gebeten, Ihr Kind persönlich vorzustellen und folgende Unterlagen mitzubringen:
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch (nur zur Einsicht)
- Ausgefülltes Anmeldeformular und Erklärung zur Schweigepflicht
- Ein kleines, aktuelles Foto Ihres Kindes in Passbildgröße
Nicht schulpflichtig sind Ausländer und Staatenlose, die aufgrund völkerrechtlicher Abkommen oder zwischenstaatlicher Vereinbarungen den deutschen Gesetzen nicht unterliegen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ihnen aber der Besuch deutscher Schulen durch die Schulaufsichtsbehörde gestattet werden.
Wenden Sie sich bitte in allen die Einschulung betreffenden Fragen an die Schulleitung der für Sie zuständigen Grundschule.